Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Carsten Grundmann Consulting GmbH, Düsseldorf

Stand 09/2023

§1 Allgemeines und Geltung

  1. Für alle Lieferungen, Verträge und Leistungen einschliesslich Beratungsleistungen und Auskünfte zwischen der Carsten Grundmann Consulting GmbH (im Folgenden CGC genannt) und ihren Geschäftspartnern gelten ausschliesslich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichungen von diesen AGB, insbesondere AGB des Kunden und Lieferanten werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Entgegenstehende oder anders lautende AGB werden auch ohne ausdrücklichem Widerspruchs der CGC GmbH selbst im Falle einer Lieferung oder Leistung nicht Vertragsbestandteil. Unsere AGB liegen in unseren Geschäftsräumen aus und sind im Internet unter www.gru-con.de/agb einsehbar und auszudrucken. Sind unsere AGB dem Vertragspartner nicht mit dem Angebot zugegangen oder wurden diese nicht bei anderer Gelegenheit übergeben, so finden diese dennoch Anwendung, wenn sie aus einer früheren Geschäftsverbindung kannte oder kennen musste.

§2 Angebote und Vertragsabschluss

  1. Eine vom Kunden abgegebene Bestellung ist bindend. Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot binnen zwei Wochen ab Zugang durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Übergabe der bestellten Ware anzunehmen. Änderungen von Modellreihen, Konstruktionen oder der Ausstattung für Lieferungen im Rahmen eines Vertrages behält sich CGC ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind, der vertragsgemässe Zweck nur unwesentlich eingeschränkt wird und die Interessen des Käufers nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

§3 Lieferung, Teillieferungen, Verzug und Rücktritt

  1. Vereinbarte Lieferzeiten können nur eingehalten werden, wenn der Käufer den ihm obliegenden Pflichten (z. B. die Zahlung einer vereinbarten Anzahlungssumme, vollständige Lieferung bereitzustellender Unterlagen, etc.) nachgekommen ist. Bei Überschreitung von Lieferfristen, die wir zu vertreten haben, kommen wir nur in Verzug, wenn uns der Kunde schriftlich auffordert, binnen angemessener Frist, zu liefern. Erfolgt nach Ablauf dieser Nachfrist keine Lieferung, so ist der Kunde berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
  2. Ein Rücktritt des Käufers vom gesamten Vertrag wegen teilweisen Verzuges oder teilweiser Unmöglichkeit ist nur zulässig, wenn die bereits erbrachte Teilleistung für den Käufer nachweislich ohne Interesse ist. Auch bei vereinbarten Fristen und Terminen hat CGC nicht Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt zu vertreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Massnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Streik oder Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel sowie nicht vermeidbare Betriebs- oder Transportstörungen wie zum Beispiel Stromausfall, Feuer, Wassereinbrüche oder den Transport beeinträchtigende Witterungseinflüsse. Dies gilt auch dann, wenn die vorstehenden Bedingungen bei den Vorlieferanten von CGC eintreten oder CGC unverschuldet von diesen nicht beliefert wird trotz entsprechender Verträge, die den durch die Vereinbarung mit dem Käufer entstandenen Bedarf gedeckt hätten. In diesem Fall ist CGC berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. CGC ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern dies für den Käufer zumutbar ist.
  3. Schadenersatz wegen Verzugsschadens oder Nichterfüllung leisten wir nur, wenn der Schaden auf leichter Fahrlässigkeit von uns, unseren Vertretern oder Mitarbeitern beruht. Die Höhe für vertragstypische Schäden wird auf 20% der Vertragssumme beschränkt. Die Haftung für vertragsuntypische Schäden schließen wir aus. Die Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unserer Vertreter oder Mitarbeiter bleibt hiervon unberührt. Im kaufmännischen Verkehr erfolgt eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit nur, wenn der Schaden auf Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht. Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend.
  4. Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, so ist CGC berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall können 15 % des Kaufpreises ohne Nachweis als Entschädigung verlangt werden. Dem Käufer bleibt der Gegenbeweis gestattet, dass nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich eingetretenen höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Anstelle der Geltendmachung der oben genannten Rechte ist CGC nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist auch berechtigt, anderweitig über die Ware zu verfügen und den Käufer anschliessend in angemessener verlängerter Frist zu beliefern. Verzögert sich der Versand der Ware auf Wunsch des Käufers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, so ist CGC berechtigt, die durch die Lagerung entstehenden Kosten dem Käufer in Rechnung zu stellen.

§4 Preise

  1. Die Angebotspreise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart, ab unserem Geschäftssitz Düsseldorf ohne Installation, Schulung oder sonstiger Nebenleistungen. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz Düsseldorf.
  2. Die normale Servicezeit ist von Montag bis Samstag von 08:00 – 19:00 Uhr. Servicezeiten außerhalb dieser Zeiten werden mit folgenden Preisaufschlägen auf den jeweils vereinbarten Stundenlohn abgerechnet:
    Montag - Samstag 19:00 - 08:00 Uhr   20 %
    Sonn- und Feiertag 00:00 - 23:59 Uhr 100 %
  3. Die Wartung innerhalb der unter §4 Abs.2 Servicezeit umfasst im Einzelnen:
    Erstinspektion, An‐ und Abfahrt des Technikers, Vor‐Ort‐Zeit des Technikers, sowie Gerätepflege nach den produktspezifischen Erfordernissen.
  4. Hiervon ausgenommen sind alle Dienstleistungen die im Rahmen eines Wartungsvertrags ausgeführt werden.

§5 Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Zahlungen haben sofort bei Lieferung bar Kasse ohne Abzüge zu erfolgen, soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart ist. Die Annahme von Schecks oder Kreditkartenzahlungen erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Bei Versandgeschäften erfolgt die Bezahlung in bar, per Nachnahme oder mit Kreditkarte bei Auslieferung der bestellten Ware.
  2. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, den uns daraus entstehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
  3. Ein Aufrechnungsrecht gegen unsere Zahlungsansprüche steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
  4. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur dann befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Eine Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.

§6 Eigentumsvorbehalt

  1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung der uns aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen unser Eigentum (Vorbehaltsware). Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ist unzulässig.
  2. Im kaufmännischen Verkehr behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Dem Kunden wird im kaufmännischen Verkehr gestattet die Vorbehaltsware unter Einhaltung der Regeln eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs weiter zu veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlungen) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen, tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in volllem Umfang an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Der Kunde ist berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt, wenn der Kunde seinen Vertragspflichten insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Wir können dann verlangen, dass der Kunde die Abtretung gegenüber seinem Schuldner unverzüglich offenlegt und uns unverzüglich alle Unterlagen herausgibt und Auskünfte erteilt, die wir benötigen, um die Forderungen des Kunden gegen den Warenempfänger einzuziehen. Soweit CGC nach den vorstehenden Regelungen zur Rücknahme von Vorbehaltsware berechtigt ist, räumt der Käufer ihr und ihren Beauftragten das unwiderrufliche Recht ein, seine Geschäftsräume zu den geschäftsüblichen Zeiten, gegebenenfalls mit Fahrzeugen zum Zwecke der Abholung der Vorbehaltsware zu betreten.
  3. Wird die gelieferte Ware verarbeitet oder umgebildet, so erfolgt dies stets für uns als Hersteller, jedoch ohne uns zu verpflichten. Erlischt unser Eigentumsvorbehalt an der gellieferten Ware durch Verarbeitung, Umbildung oder untrennbarer Vermischung mit anderen fremden Gegenständen, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung bzw. Vermischung. Erfolgt eine Verbindung oder Vermischung der gelieferten Ware in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist,, so wird bereits jetzt vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt unser Eigentum bzw. Miteigentum unentgeltlich.
  4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, um mehr als 20% übersteigt.

§7 Gewährleistung, Mängelrüge und Haftung

  1. CGC gewährleistet, dass der Kaufgegenstand bei der Übergabe auf den Käufer mangelfrei ist. Ist der Käufer Verbraucher, verjähren seine Ansprüche bei Mängeln in zwei Jahren, bei gebrauchten Sachen in einem Jahr, jeweils ab dem Tag des Erhalts der Ware. Gegenüber Käufern, die keine Verbraucher sind, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, bei gebrauchten Sachen 6 Monate, jeweils ab dem Tag des Erhalts der Ware.
  2. Ist der Liefergegenstand mangelhaft, fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations‐ oder Materialmängeln schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl Ersatz oder bessern nach. Hierzu hat uns der Kunde die beanstandete Ware möglichst in Originalverpackung oder zumindest in sachgerechter Verpackung mit einer genauen Fehlerbeschreibung zukommen zu lassen. Eine zweimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist zulässig. Es sei denn, dies ist dem Kunden nicht zuzumuten.
  3. Hat eine zweimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung keinen Erfolg oder ist dem Kunden eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht zuzumuten, ist er berechtigt eine Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Das letztere Recht besteht nur hinsichtlich der mangelhaften Ware; es sei denn, die Aufrechterhaltung des Vertrages hinsichtlich der mangelfreien Ware wäre für den Kunden nicht zumutbar. Während der Durchführung einer Nachbesserung ist der Ablauf der Verjährungsfrist gehemmt. Darüber hinaus bewirkt die Nacherfüllung keine Verlängerung der Verjährungsfrist für das Produkt, sofern keine besonderen Umstände hinzutreten, die die Verjährung hemmen oder unterbrechen. Auch ein vorsorglicher Austausch von Geräteteilen erfolgt regelmäßig nur zur Beseitigung von gerügten Mängeln und ohne Anerkenntnis des Gewährleistungsanspruchs „in anderer Weise“ (§212 BGB).
  4. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und können nicht an Dritte abgetreten werden.
  5. Treten bei einem gelieferten Gegenstand Mängel auf, sind wir berechtigt nach unserer Wahl, entweder den fehlerhaften Gegenstand beim Kunden zu besichtigen und zu prüfen, oder die Zusendung des Gegenstandes zu verlangen.
  6. Bei dem Verdacht auf Transportschäden oder fehlender Ware, ist die Originalverpackung unbedingt zur Ansicht durch Gutachter aufzubewahren.
  7. Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn die Mängel durch unsachgemäße Behandlung, Nichtbefolgung der Betriebs‐ oder Wartungsanleitungen verursacht wurden, oder wenn der Kunde oder Dritte unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder unsachgemäße Änderungen am Liefergegenstand vorgenommen haben. Das gleiche gilt, wenn der Kunde bei offensichtlichen Mängeln nicht innerhalb von 14 Tagen und bei nicht offensichtlichen Mängeln nicht unverzüglich nach deren Feststellung spätestens aber vor Ablauf von 6 Monaten nach Lieferung diese schriftlich angezeigt hat.
  8. Soweit in diesen AGB nicht anders bestimmt, haften wir, unsere Vertreter und Mitarbeiter in vollem Umfang nur, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bis zur Höhe des für das jeweilige Rechtsgeschäft typischerweise vorhersehbaren Schadens.Im kaufmännischen Verkehr haften wir grundsätzlich nur im vertragstypischen Schadensumfang. Wir haften nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, außer wir haben den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, und der Kunde hat durch entsprechende Sicherung der Daten Vorsorge getroffen, dass diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Soweit unsere Haftung in diesen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. CGC haftet uneingeschränkt bei der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und bei Unmöglichkeit haftet CGC auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen haftet CGC bei leichter Fahrlässigkeit nur für Ansprüche aus §311 Abs. 2 BGB. Der Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen eines Mangels von verkauften oder hergestellten Sachen ist ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn CGC die Pflichtverletzung zu vertreten hat und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von CGC beruhen. Ausgenommen sind auch Ansprüche aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten; in diesem Fall haftet CGC jedoch nur für den typischen, vorhersehbaren Schaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von CGC.
  9. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs‐ und Rügepflichten gemäß § 377 und § 378 HGB bleiben hiervon unberührt.

§8 Garantie

  1. Neben der Gewährleistung bzw. anschließend gilt evtl. eine Herstellergarantie, wobei die Abwicklung von Garantiefällen – ggfs. kostenpflichtig – über CGC erfolgen kann, ohne dass deshalb zusätzliche Gewährleistungs- oder Garantieansprüche gegenüber CGC begründet werden. Garantien von CGC liegen nur dann vor, wenn Beschreibungen der Ware ausdrücklich als Garantie schriftlich bezeichnet worden sind. CGC haftet für Mangelfolgeschäden wegen Nichteinhalten seiner Garantie nur insoweit als die Garantie gerade das Ziel verfolgte, den Käufer vor dem eingetretenen Schaden zu schützen. Für untypische, nicht vorhersehbare Schäden, insbesondere wegen des Auftretens von Computerviren, besteht daher keine Haftung, soweit nicht CGC vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder Personenschäden eintreten.

§9 Software

  1. Beinhaltet der Kaufvertrag die Lieferung von Standardsoftware, so gelten unsere Geschäftsbedingungen für Gewährleistung und Haftung nur nachrangig zu den dem Datenträger beiliegenden Bedingungen des Softwareherstellers, zu deren Kenntnisnahme dem Kunden bei Vertragsabschluss durch Vorlage der Bedingungen ausreichend Gelegenheit gegeben wird. Lehnt der gewährleistungspflichtige Softwarehersteller die berechtigten Gewährleistungsansprüche des Kunden ab und müsste zur Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche gegen den Softwarehersteller gerichtlich vorgegangen werden, so tritt die Gewährleistung und Haftung gemäß unseren Geschäftsbedingungen wieder in Kraft.

§10 Reparaturaufträge, Datensicherungen und Datenrettung

  1. Die bei Auftragserteilung angegebenen Fehlerbeschreibungen und Diagnosen gelten lediglich als Anhaltspunkte für die Fehlersuche. Im Auftragsschein sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen. Der Auftraggeber erhält hiervon eine Durchschrift. Dem Kunden obliegt die vorsorgliche Datensicherung (Sicherungskopie). CGC weist darauf hin, dass Übertragungsfehler bei jeder Form der Datenübertragung nicht ausgeschlossen werden können, so dass auch bei einer Datensicherung eine 100%ige Datenidentität nicht sichergestellt werden kann. Beauftragt der Kunde CGC mit einer Datenrettung, erbringt CGC diese Leistungen nur im Rahmen eines Dienstvertrages, weil bei Auftragsannahme nicht absehbar ist, ob und in welchem Umfang eine Datenrettung möglich ist. CGC weist darauf hin, dass nur physikalisch vorhandene und lesbare Daten reproduzierbar sind.

§11 Pfandrecht

  1. CGC hat für ihre Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von ihr hergestellten oder ausgebesserten Sachen des Kunden, die bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in ihren Besitz gelangt sind. Dieses Pfandrecht bezieht sich auch auf noch offene Forderungen aus vorangegangenen Verträgen von CGC mit dem Kunden.

§12 Geltendes Recht und Gerichtsstand

  1. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. mit Ausnahme des Einheitlichen UN-Kaufrechtsabkommens, des Einheitlichen Kaufgesetzes (EKG) und des Einheitlichen Kaufabschlussgesetzes (EKAG).
  2. Für Verträge mit Vollkaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist der Gerichtsstand Düsseldorf. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist unser Geschäftssitz Düsseldorf Gerichtsstand.

carstengrundmann consulting gmbh
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